Was ist das Persönliche Budget?

Selbstbestimmung

Unabhängigkeit

Freiheit und Leichtigkeit
Das heißt: Alle Menschen mit psychischen, körperlichen, geistigen Beeinträchtigungen, oder Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden und/oder von einer Behinderung bedroht sind, können die Eingliederungshilfe bei den Ansprechpartnern der Kosten- und Leistungsträger stellen.
- alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben.
Das Persönliche Budget kann sowohl von einem Träger als auch von mehreren Trägern als trägerübergreifendes Persönliches Budget erbracht werden. Ein gesetzlicher Betreuer steht dem Anspruch auf Persönliches Budget nicht entgegen, da dieser für die Hilfe bei Rechtsgeschäften verantwortlich ist.
Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder und Jugendlichen Persönliche Budgets beantragen (§ 8 SGB IX).
Die auf Sie zugeschnittenen Geldleistungen garantieren Ihnen als Budgetnehmer eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. In der Budgetkonferenz wird zusammen mit dem Leistungsträger Ihr persönlicher Unterstützungsbedarf ermittelt und eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Sie können so selbstständig entscheiden, welche individuellen Hilfen und Dienste Sie benötigen und suchen sich zudem eigenständig die Person (Leistungserbringer) aus, mit der Sie gerne zusammenarbeiten möchten.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Persönlichen Budgets.
Für das Antragsverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:

- formlosen Antrag (kann auch handschriftlich sein)
- Sozialhilfeantrag
- Sozialbericht mit Maßnahmenempfehlung
- Ärztlicher Bericht
Die oben aufgeführten Unterlagen schicken Sie zur weiteren Bearbeitung an:
Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664-0
